Portrait

Der KV Berner Oberland unterstützt und fördert die bildungspolitischen und berufspolitischen Bestrebungen des KV Schweiz im Interesse der Mitglieder.

 

Der KV Berner Oberland ist Träger der Wirtschafts Schule Thun sowie der Stiftung Wirtschafts Schule Thun und entsendet Mitglieder in den Schulrat des Berufsbildungszentrums (bzi) Interlaken. Der KV Berner Oberland bezweckt die Verbesserung der wirtschaftlichen, sozialen und rechtlichen Lage der Angestellten und der Auszubildenden der privaten und der öffentlichen Betriebe.

Ab 1.1.2007 schlossen sich der KV Thun, KV Spiez und KV Interlaken zum KV Berner Oberland mit Sitz in Thun zusammen.

Abstimmung am 26.9.2010: ALV-Sanierung auf dem Buckel von Jungen und Langzeitarbeitslosen

Der Kaufmännische Verband sagt Nein zum massiven Sozialabbau in der Arbeitslosenversicherung, über den am 26. September abgestimmt wird. Statt Leistungen zu kürzen sollte die Versicherung in den Erhalt der Arbeitsmarktfähigkeit der Arbeitnehmenden investieren. Die vom Parlament beschlossene Vorlage bringt nichts als Leistungsverschlechterungen: Die für den Anspruch auf Taggelder nötige Beitragsdauer wird stark erhöht - die Dauer, wie lange Leistungen bezogen werden können, zum Teil drastisch reduziert. Die neu benötigten längeren Beitragszeiten setzen für Arbeitslose viel zu hohe Hürden, um erneut einen stabilen Versicherungsschutz aufzubauen.

 

Im Visier der vom Parlament beschlossenen Massnahmen sind speziell auch junge Erwerbstätige:

  • Unter 30-Jährige ohne Kinder müssen künftig auch eine Arbeit annehmen, die ihren Qualifikationen und ihrer Erfahrung nicht Rechnung trägt.
  • Unter 25-Jährige ohne Unterhaltspflichten haben nur noch Anrecht auf 200 und nicht mehr wie bisher auf 400 Taggelder.
  • Schülern und Studenten werden nach einer Wartezeit von 6 Monaten noch 90 Taggelder (bisher 200) zugestanden: Faktisch ein Ausschluss aus der ALV!

Die Botschaften für die Jungen sind klar: Erworbene berufliche Qualifikationen zählen wenig. Statt Aus- und Weiterbildung in diesem Stadium zu fördern und zu bestätigen, setzt man sich über die Qualifikationen hinweg – ein gefährliches Signal.

 

Fazit: Der vorgeschlagene Leistungsabbau ist sozialpolitisch und volkswirtschaftlich falsch. Zentrale Funktionen des AVIG werden geschwächt, so der Einkommensersatz bei Arbeits­losigkeit und die Arbeitslosenversicherung als automatischer Konjunkturstabilisator. Einmal mehr sollen die Erwerbstätigen mit einem stark verschlechterten Versicherungsschutz für eine Krise bezahlen, die sie nicht zu verantworten haben. Zudem müssen Kantone und Gemeinden mit erheblicher Mehrbelastung ihrer sozialen Dienste rechnen.

 

Zu zögerliche Beschlüsse auf der Einnahmenseite

Mit der 4. AVIG-Revision soll der Schuldenberg von heute 9 Mrd. Franken abgebaut werden. Obschon eine rasche Sanierung vordringlich wäre, haben die Räte die ALV-Beiträge nur um 0,2 Punkte auf neu 2,2 Prozent und um ein zusätzliches Solidaritäts-Prozent für Einkommen zwischen 126'000 und 315'000 Franken erhöht. Der Bundesrat hatte 2,3 Prozent verlangt und war darin von Arbeitnehmerseite – auch vom KV Schweiz - klar unterstützt worden.

 

Statt Abbau: Arbeitsmarktfähigkeit fördern

Tatsächlich müsste die Sanierung der ALV in die umgekehrte Richtung gehen: Regelmässige Standortbestimmungen für Arbeitnehmende (z. B. alle fünf Jahre) und die Mitfinanzierung präventiver Weiterbildung würden die Arbeitslosigkeit bekämpfen statt nur deren Folgen zu lindern. Eine systematische Förderung der Arbeitsmarktfähigkeit ist die beste Investition in die Gesundung der ALV und stärkt die Volkswirtschaft und die Gesellschaft.

Öffnungszeiten

Montag           8.00 - 11.30


Mittwoch        8.00 - 11.30


Donnerstag 17.00 - 19.00


 


Ferien: vom 25. September bis 10. Oktober

Mitgliederbeiträge
pro Jahr

Lernende CHF 45.– 
 
Jugend bis
25 Jahre CHF 120.–

Aktivmitglieder CHF 195.–

E-Mail
Password

Noch nicht im geschützten Mitgliederbereich bzw. im Intranet registriert?